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Daniela Schönefeld für Uwe Rehmke
Stabwechsel am Polizeikommissariat PK 47
Schlüsselübergabe im Polizeikommissariat PK 47 in Neugraben: Am 27. März wurde der Leiter des PK 47, Uwe Rehmke, in Anwesenheit seiner Kollegen in den Ruhestand verabschiedet. Seine Nachfolgerin heißt Daniela Schönefeld. Rehmke hatte die Verantwortung für die Neugrabener Dienststelle 2019 übernommen. Der nun 60-Jährige hatte stets seine Verbundenheit mit der Neugrabener Region betont. Der aus Kiel stammende und in Lüneburg aufgewachsene Rehmke erklärte auch bei seiner Verabschiedung, dass er vom Engagement und von der Bodenständigkeit des Teams von rund 120 Beamten des PK47 stets angetan gewesen sei. Interessantes Detail am Rande: Vor Jahren war Rehmke auch Dienstgruppenleiter an der Polizeiwache in Rahlstedt. Dort begleitete ihn eine Praktikantin in einem Streifenwagen. Es war, wie sich Rehmke erinnerte, seine Nachfolgerin Schönefeld. Die 45-Jährige neue Chefin des PK47 kann nun ihrerseits schon ihr 25-jähriges Dienstjubiläum begehen. Schönefeld kündigte an, dem PK 47 lange verbunden zu bleiben.
Liebe Mitglieder und Gäste des Beirats Neugraben-Fischbek,
in Kooperation mit der Grundschule Ohrnsweg und der Initiative „Zeit für Zukunft“ findet am Montag, den 21.11.2022 um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung zu Patenschaften für Kinder - "Zeit für Zukunft" in der Aula der Grundschule Ohrnsweg statt (siehe anliegendes Plakat), zu der wir Sie ganz herzlich einladen möchten
Nicht alle Kinder haben die gleichen guten Startbedingungen im Leben. Gerade in Zeiten von Corona oder Flucht aus der Heimat sind schöne Erlebnisse und ein offenes Ohr wertvoll. Oft kann es helfen, wenn noch eine andere Bezugsperson außerhalb von Elternhaus und Schule für die Kinder da ist. Jemand, mit dem Kinder Schönes erleben, aber auch ihre Sorgen teilen können. Die gemeinsam verbrachte Zeit stärkt das Selbstvertrauen des Kindes, motiviert und verbessert Kommunikationsfähigkeit und Bildungschancen des Kindes. Wir möchten Kindern diese Chancen ermöglichen und Patenschaften vermitteln
Mentor:innen sind Vertrauensperson, Mutmacher:in und Förderer:in zugleich. Kind und Mentor treffen sich zwei- bis viermal im Monat - mindestens ein Jahr lang, mit Option auf Verlängerung. Für das Kind ist es eine wichtige und oftmals neue Erfahrung, dass der Mentor/die Mentorin ihm ungeteilte Aufmerksamkeit schenkt und immer ein offenes Ohr hat.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Austausch erhalten Sie dann auf der Informationsveranstaltung.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Haben Sie Anregungen oder Kritik?
DAS BGZ Süderelbe wird 10
und feiert gebührend am 24. Juni von 14 - 20 Uhr
Mit einem vielfältigen und bunten Programm feiert das BGZ Süderelbe am 24. Juni seinen Geburtstag.
Ab 14 Uhr gibt es Programm für Jung und Alt, für Groß und Klein. Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen wird das Geburtstagsfest eröffnen und danach dürfen sich die Gäste freuen auf Attraktionen, Mitmachaktionen, Musik, Zauberei und Theater. Natürlich ist auch für leckeres Essen und Getränke gesorgt.
Die Türen des BGZ stehen offen, das Kulturhaus hat einen Tag der Offenen Tür eingerichtet. Interessierte Gäste sind eingeladen, sich die Ateliers anzuschauen und über Kursangebote ins Gespräch zu kommen. Vor dem Quartiersraum JoLa findet ein vielseitiges Kulturprogramm statt. Die Little BigBand unter Leitung von Dimitar Georgiev zeigt Einblicke in ihre Arbeit, unser PopUp Chor stellt sich vor, eine Salsa Band aus Neu Wulmstorf spielt auf, es gibt Kamishibai Theater für die Kinder, ein Zauberclown sorgt für Lachen und Verwunderung und die Tanzcompagnie unter Leitung von Wiebke Heinrich breakdanced vor dem Kulturhaus.
Das alles bei freiem Eintritt und der Chance auf Begegnung, Gespräch und Unterhaltung.
Sitzung des Stadtteilbeirates
Die nächste Sitzung des Stadtteilbeirates Neugraben findet am17. Mai ab 18 Uhr im BGZ, Am Johannisland 2, Raum JoLa im Erdgeschoss, statt.
Dipl.-Ing. Steffen Prekul von der Prekul Projekt Partner GmbH (Hamburg-Mitte) informiert auf der Sitzung über die sich im Bau befindlichen Wohntürme mit Gewerbeflächen am Quartierseingang Neugrabener Bahnhof/Vogelkamp sowie über das Bebauungsplanverfahren NF 77 (Dorflageweg). Anschließend wird sicherlich noch Zeit sein, um Fragen zu den Themen zu beantworten. Desweiteren liegt ein Antrag des Fördervereins Neugraben e.V. für die finanzielle Unterstützung des Umbaus des mittlerweile angeschafften E-Schleppers zur Zugmaschine für die Kindereisenbahn vor, über den abgestimmt werden soll.
Achtung: Obwohl die Coronabeschränkungen inkl. der Maskenpflicht mittlerweile überwiegend gefallen sind, wird trotzdem um die Einhaltung von Mindestabständen gebeten. Es besteht zwar keine Maskenpflicht mehr, das Tragen einer Maske wird aber empfohlen. Es wird um Verständnis gebeten, dass Personen mit Atemwegserkrankungen weiterhin keinen Zutritt zu der Veranstaltung haben. Es wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass diese Veranstaltung auf ein reges Interesse stößt.Neuer Text
Die Hamburger Sturmflut von 1962
Erinnerungen nach 60 Jahren
Am 16. Februar jährt sich die Hamburger Sturmflut von 1962 zum 60. Mal. Detlef Baade berichtet als Zeitzeuge von dieser auch für Süderelbe verheerenden Katastrophe. Der AWO-Distrikt Neugraben lädt zu dieser Veranstaltung am Samstag, 12. Februar 2022, 14 Uhr (Einlass 13.30 Uhr) in den AWO-Seniorentreff Neugraben, Neugrabener Markt 7 ein.
Anmeldungen bis 5.2.2022 bei Sigrid Waschull, Telefon 701 30 72.
Corona-Maßnahmen:
Zutritt nur für geboosterte Personen. Ein Nachweis ist erforderlich (Impf- oder Genesenennachweis sowie Personalausweis)! Außerdem besteht Maskenpflicht.
Aufruf: Zu Gast bei „30 Minuten mit…“
Das Kulturhaus Süderelbe hat seine JoLa-TV-Reihe erfolgreich gestartet: immer mittwochs ab 18 Uhr ist ein Gast aus dem Stadtteil für „30 Minuten mit…“ im Gespräch mit Johanna Eisenschmidt oder Johannes Kirchberg. Es wird online über den YouTube-Kanal des Kulturhauses aus dem Quartiersraum JoLa gesendet.
Talk-Gast werden kann jede aus Süderelbe: wer hier lebt, arbeitet und sich für eine bestimmte Sache begeistert oder engagiert, bewirbt sich einfach postalisch: per Mail an
info@kulturhaus-suederelbe.de oder per Brief an das Kulturhaus Süderelbe e. V., JoLa-TV, Am Johannisland 2, 21147 Hamburg. Mehr Informationen zum Format und Einblicke in die bisherigen Sendungen unter
www.kulturhaus-suederelbe.de („JOLA – 30 Minuten mit“)
Sobald es wieder möglich ist, findet der Talk im wöchentlichen Stadtteiltreff im JoLa „in Präsenz“ statt, offen für alle Bürger*innen.
Was in Hamburg seit dem 17. Mai gilt - die zehn wichtigsten Punkte:
1. Kitas und Schulen
Hamburgs Kitas sind wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Für Hamburgs Eltern oder Erziehungsberechtigte bedeutet das: Die Kitas sind grundsätzlich wieder geöffnet, alle Kinder können mindestens 20 Stunden pro Woche in den Kitas betreut werden. Den vollen Umfang an Stunden können allerdings nur Alleinerziehende, Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sowie Familien in Not in Anspruch nehmen. Für einen besseren Infektionsschutz sollen die Mitarbeitenden in den Kitas zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest machen. Auch ruft die Behörde alle Mitarbeitenden der Kitas auf, sich impfen zu lassen. Auch Kinder können sich nun freiwillig vor dem Kita-Besuch testen: Für die Kinder ab circa vier Jahren wird einmal wöchentlich ein kostenloser Schnelltests bereitgestellt.
Hamburgs Schulen haben für alle Klassenstufen wieder im Wechselunterricht geöffnet. Seit dem 6. April gilt eine Testpflicht für die Teilnahme am Wechselunterricht und anderen Präsenzangeboten in der Schule. Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz im Unterricht tragen, auch Lehrkräfte und Schulbeschäftigte. Alle 20 Minuten muss gelüftet werden.
Für Prüfungssituationen gilt eine Anwesenheitspflicht. Für Kinder, die im Präsenzunterricht in der Schule lernen, gibt es zwischen 8 Uhr bis 16 Uhr Lern- und Betreuungsangebote.
Klausuren und Prüfungen der Abschlussklassen finden statt. Sie können verschoben werden, wenn Schülerinnen und Schüler das mehrheitlich wünschen.
Für Kinder in Vorschulklassen besteht seit 19. April ein freiwilliges Angebot, zweimal wöchentlich einen Schnelltest zu machen.
In den Vorschulen besteht keine Maskenpflicht für die Kinder.
Ab dem 22. Mai gilt: Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Kindergeburtstagsfeiern können dann auch wieder mit bis zu zehn Kindern bis zum 14. Lebensjahr in privaten Wohnungen stattfinden.
An vielen Orten in der Stadt gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Demnach sollten Menschen etwa rund um die Alster, an der Elbe, den Landungsbrücken und im Stadtpark am Wochenende und an Feiertagen auch draußen eine Maske tragen müssen.
Hier gibt es eine komplette Liste der betroffenen Straßen, Plätze und Grünflächen. In Büros und Betrieben und in öffentlichen Gebäuden sind medizinische Masken vorgeschrieben. Die Maske darf abgelegt werden, wenn es sich um einen geschlossenen Raum handelt, in dem lediglich eine Person anwesend ist, oder wenn eine geeignete technische Vorrichtung vorhanden ist, durch die die Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird. Die Maske darf zudem vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen Menschen ab 14 Jahren grundsätzlich medizinische Masken tragen. Darunter fallen insbesondere
OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Im
öffentlichen Nahverkehr sind seit 24. April FFP2-Masken oder ein Mund-Nase-Schutz nach vergleichbarem Standard (KN95) verpflichtend zu tragen. Bei Kindern zwischen 7 und 13 Jahren reicht eine Alltagsmaske.
In Fahrzeugen müssen Insassen und Insassinnen medizinische Masken tragen, wenn darin Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam sitzen. Der oder die Fahrerin ist davon ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, muss dies mit einem ärztlichen Attest (Original) oder einem Schwerbehindertenausweis nachweisen können.
Ab dem 22. Mai gilt: In Parks, Grünanlagen und privaten Kraftfahrzeugen wird die Maskenpflicht aufgehoben. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht weiter. Die Maskenpflicht bleibt auch in besonders stark frequentierten Straßenzügen und auf Plätzen bestehen.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind grundsätzlich weiter tagsüber geöffnet. Darunter fallen:
Der Einzelhandel, mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf, musste seit Mitte Dezember schließen. Bei geschlossenen Einzelhandelsläden darf man Waren wie Fahrräder, Möbel oder Bücher im Internet bestellen und dann abholen (Click and Collect). Die Übergabe der Ware und die Bezahlung muss vor der Ladentür erfolgen.
Es gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bleibt Pflicht auch vor den Geschäften. Bei Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich nicht mehr als eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmetern aufhalten. In Geschäften ab 801 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich eine Person auf 40 Quadratmetern befinden.
Ab dem 22. Mai gilt: Der Einzelhandel darf öffnen, mit einer Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert. Zudem ist eine
(digitale) Kontaktnachverfolgung nötig. Ein tagesaktueller Schnelltest ist nicht erforderlich, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - dazu zählen beispielsweise Kosmetikstudios, Massagesalons oder Tattoo-Studios - sind bis 21. Mai weiter geschlossen.
Ab dem 22. Mai gilt: Angebote der körpernahen Dienstleistungen über Friseurinnen und Friseure und Fußpflege hinaus können wieder in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein negativer tagesaktueller Test vorlegt und die (digitale) Kontaktnachverfolgung. Personal muss sich weiterhin testen.
Friseursalons dürfen öffnen. Alle beim Haareschneiden anwesenden Personen müssen eine medizinische Maske tragen. Besuche im Friseursalon sind nur erlaubt, wenn vorher ein Termin vereinbart wird. Ein tagesaktueller Corona-Test ist verpflichtend und muss schriftlich nachgewiesen werden. Dafür gibt es in Hamburg
über 100 Stellen für Schnelltests. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen keinen Test vorlegen.
Fußpflege bleibt erlaubt, es gelten die Hygiene-Regeln wie beim Friseurbesuch und auch hier muss ein aktueller negativer Schnelltest nachgewiesen werden.
Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapien, logopädische Behandlungen bleiben weiter möglich.
Prostitution ist weiter verboten.
Freizeiteinrichtungen sind zurzeit geschlossen. Dazu zählen kulturelle Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen und Kinos. Aber auch Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen müssen geschlossen bleiben.
Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen unter den Auflagen einer Testpflicht, einer
Kontaktnachverfolgungund einer Personenzahlbegrenzung wieder öffnen. Beim Einlass in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser entfällt ab dem 22. Mai die Testpflicht, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Hagenbecks Tierpark und Botanische Gärten dürfen wieder ihre Außenbereiche öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist, dass ein negativer Corona-Test vorliegt. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Test vorlegen. Auch ist ein Besuch nur nach Terminbuchung möglich.
Freizeitveranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind weiterhin untersagt. Der Fischmarkt fällt bis auf Weiteres aus.
Ab dem 22. Mai gilt: Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen erlaubt. Es gelten die Hygienevorgaben, eine Pflicht, den Termin im Vorhinein zu buchen, eine Testpflicht, zudem muss eine
(digitale) Kontaktnachverfolgung möglich sein und feste Sitz- oder Stehplätze müssen eingehalten werden. Privaten Feiern, die über die geltenden Kontaktbeschränkungen hinausgehen, bleiben weiter verboten, lediglich für Kindergeburtstage gibt es Ausnahmen.
Geplant ab dem 28. Mai ist zudem, dass Theatern, Konzerten und vergleichbare Veranstaltungen ermöglicht werden, wenn Abstandsregeln, Testpflicht,
(digitale) Kontaktnachverfolgung und Maskenpflicht (auch am Platz) ermöglicht werden.
Individualsport im Freien, also beispielsweise das Joggen, ist weiterhin erlaubt: allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand. Wenn Kinder unter 14 Jahren dabei sind, dürfen bis zu zehn von ihnen beim Sport im Freien dabei sein. Anleitungspersonen müssen einen aktuellen negativen Corona-Test-Nachweis dabei haben.
Fitnessstudios sind geschlossen und auch der Amateursportbetrieb wurde eingestellt, damit dürfen Vereine und Mannschaften nicht mehr trainieren. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen sind geschlossen.
Auch Saunen und Schwimmbäder bleiben geschlossen.
Profisport wie die Fußball-Bundesliga findet weiterhin statt, allerdings nur noch ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.
Für Geimpfte und Genesene gelten die Einschränkungen beim Sport seit dem 9. Mai nicht mehr.
Ab dem 22. Mai gilt: Freibäder können öffnen. Es besteht die Pflicht, einen negativen Test vorzulegen, sowie die (digitale) Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird dann auch in Hallenbädern ermöglicht.
Kontaktfreier Sport in Gruppen ist im Freien und auf Sportanlagen wieder mit bis zu zezhn Erwachsenen möglich. Kinder dürfen im Freien wird mit bis zu 20 Kindern Sport treiben.
Seit dem 2. November sind Restaurants, Bars, Clubs und auch Kneipen geschlossen. Lediglich die Lieferung oder auch die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sind erlaubt.
Seit dem 9. Dezember ist der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind. Damit sind Gläser, Becher oder Einweggetränkebehältnisse gemeint, allerdings nicht handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder -tüten. Das Verbot gilt rund um die Uhr.
Vor Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen, gilt auch in Warteschlangen und Menschenansammlungen vor den Eingängen sowie auf Außenflächen und Stellplatzanlagen eine Maskenpflicht.
Ab dem 22. Mai gilt: Die
Außengastronomie darf öffnen. Voraussetzung ist, dass sich höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten an einen Tisch setzen.
(Digitale) Kontaktnachverfolgung ist geboten, ein Schnelltest ist allerdings nicht erforderlich.
Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. In geschlossenen Räumen muss eine medizinische Maske getragen werden. Das gemeinsame Singen ist untersagt. Wenn viele Besucherinnen und Besucher erwartet werden, ist eine Anmeldung nötig.
Ab dem 22. Mai gilt: Bei Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Handlungen entfällt die bisherige Anzeigepflicht bei einer Teilnehmendenzahl von über zehn Personen.
Was in Hamburg seit dem 17. Mai gilt - die zehn wichtigsten Punkte:
1. Kitas und Schulen
Hamburgs Kitas sind wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Für Hamburgs Eltern oder Erziehungsberechtigte bedeutet das: Die Kitas sind grundsätzlich wieder geöffnet, alle Kinder können mindestens 20 Stunden pro Woche in den Kitas betreut werden. Den vollen Umfang an Stunden können allerdings nur Alleinerziehende, Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sowie Familien in Not in Anspruch nehmen. Für einen besseren Infektionsschutz sollen die Mitarbeitenden in den Kitas zweimal pro Woche einen Corona-Schnelltest machen. Auch ruft die Behörde alle Mitarbeitenden der Kitas auf, sich impfen zu lassen. Auch Kinder können sich nun freiwillig vor dem Kita-Besuch testen: Für die Kinder ab circa vier Jahren wird einmal wöchentlich ein kostenloser Schnelltests bereitgestellt.
Hamburgs Schulen haben für alle Klassenstufen wieder im Wechselunterricht geöffnet. Seit dem 6. April gilt eine Testpflicht für die Teilnahme am Wechselunterricht und anderen Präsenzangeboten in der Schule. Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz im Unterricht tragen, auch Lehrkräfte und Schulbeschäftigte. Alle 20 Minuten muss gelüftet werden.
Für Prüfungssituationen gilt eine Anwesenheitspflicht. Für Kinder, die im Präsenzunterricht in der Schule lernen, gibt es zwischen 8 Uhr bis 16 Uhr Lern- und Betreuungsangebote.
Klausuren und Prüfungen der Abschlussklassen finden statt. Sie können verschoben werden, wenn Schülerinnen und Schüler das mehrheitlich wünschen.
Für Kinder in Vorschulklassen besteht seit 19. April ein freiwilliges Angebot, zweimal wöchentlich einen Schnelltest zu machen.
In den Vorschulen besteht keine Maskenpflicht für die Kinder.
Ab dem 22. Mai gilt: Die Kontaktbeschränkung wird erweitert auf fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Kindergeburtstagsfeiern können dann auch wieder mit bis zu zehn Kindern bis zum 14. Lebensjahr in privaten Wohnungen stattfinden.
An vielen Orten in der Stadt gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Demnach sollten Menschen etwa rund um die Alster, an der Elbe, den Landungsbrücken und im Stadtpark am Wochenende und an Feiertagen auch draußen eine Maske tragen müssen.
Hier gibt es eine komplette Liste der betroffenen Straßen, Plätze und Grünflächen. In Büros und Betrieben und in öffentlichen Gebäuden sind medizinische Masken vorgeschrieben. Die Maske darf abgelegt werden, wenn es sich um einen geschlossenen Raum handelt, in dem lediglich eine Person anwesend ist, oder wenn eine geeignete technische Vorrichtung vorhanden ist, durch die die Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird. Die Maske darf zudem vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen Menschen ab 14 Jahren grundsätzlich medizinische Masken tragen. Darunter fallen insbesondere
OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Im
öffentlichen Nahverkehr sind seit 24. April FFP2-Masken oder ein Mund-Nase-Schutz nach vergleichbarem Standard (KN95) verpflichtend zu tragen. Bei Kindern zwischen 7 und 13 Jahren reicht eine Alltagsmaske.
In Fahrzeugen müssen Insassen und Insassinnen medizinische Masken tragen, wenn darin Personen aus unterschiedlichen Haushalten gemeinsam sitzen. Der oder die Fahrerin ist davon ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit ist, muss dies mit einem ärztlichen Attest (Original) oder einem Schwerbehindertenausweis nachweisen können.
Ab dem 22. Mai gilt: In Parks, Grünanlagen und privaten Kraftfahrzeugen wird die Maskenpflicht aufgehoben. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht weiter. Die Maskenpflicht bleibt auch in besonders stark frequentierten Straßenzügen und auf Plätzen bestehen.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind grundsätzlich weiter tagsüber geöffnet. Darunter fallen:
Der Einzelhandel, mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf, musste seit Mitte Dezember schließen. Bei geschlossenen Einzelhandelsläden darf man Waren wie Fahrräder, Möbel oder Bücher im Internet bestellen und dann abholen (Click and Collect). Die Übergabe der Ware und die Bezahlung muss vor der Ladentür erfolgen.
Es gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bleibt Pflicht auch vor den Geschäften. Bei Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich nicht mehr als eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmetern aufhalten. In Geschäften ab 801 Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich eine Person auf 40 Quadratmetern befinden.
Ab dem 22. Mai gilt: Der Einzelhandel darf öffnen, mit einer Personenzahlbegrenzung, die sich an der Verkaufsfläche orientiert. Zudem ist eine
(digitale) Kontaktnachverfolgung nötig. Ein tagesaktueller Schnelltest ist nicht erforderlich, solange die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege - dazu zählen beispielsweise Kosmetikstudios, Massagesalons oder Tattoo-Studios - sind bis 21. Mai weiter geschlossen.
Ab dem 22. Mai gilt: Angebote der körpernahen Dienstleistungen über Friseurinnen und Friseure und Fußpflege hinaus können wieder in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein negativer tagesaktueller Test vorlegt und die (digitale) Kontaktnachverfolgung. Personal muss sich weiterhin testen.
Friseursalons dürfen öffnen. Alle beim Haareschneiden anwesenden Personen müssen eine medizinische Maske tragen. Besuche im Friseursalon sind nur erlaubt, wenn vorher ein Termin vereinbart wird. Ein tagesaktueller Corona-Test ist verpflichtend und muss schriftlich nachgewiesen werden. Dafür gibt es in Hamburg
über 100 Stellen für Schnelltests. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen keinen Test vorlegen.
Fußpflege bleibt erlaubt, es gelten die Hygiene-Regeln wie beim Friseurbesuch und auch hier muss ein aktueller negativer Schnelltest nachgewiesen werden.
Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio- und Ergotherapien, logopädische Behandlungen bleiben weiter möglich.
Prostitution ist weiter verboten.
Freizeiteinrichtungen sind zurzeit geschlossen. Dazu zählen kulturelle Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen und Kinos. Aber auch Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen müssen geschlossen bleiben.
Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen unter den Auflagen einer Testpflicht, einer
Kontaktnachverfolgungund einer Personenzahlbegrenzung wieder öffnen. Beim Einlass in Museen, Gedenkstätten und Ausstellungshäuser entfällt ab dem 22. Mai die Testpflicht, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.
Hagenbecks Tierpark und Botanische Gärten dürfen wieder ihre Außenbereiche öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist, dass ein negativer Corona-Test vorliegt. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Test vorlegen. Auch ist ein Besuch nur nach Terminbuchung möglich.
Freizeitveranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind weiterhin untersagt. Der Fischmarkt fällt bis auf Weiteres aus.
Ab dem 22. Mai gilt: Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 250 Personen erlaubt. Es gelten die Hygienevorgaben, eine Pflicht, den Termin im Vorhinein zu buchen, eine Testpflicht, zudem muss eine
(digitale) Kontaktnachverfolgung möglich sein und feste Sitz- oder Stehplätze müssen eingehalten werden. Privaten Feiern, die über die geltenden Kontaktbeschränkungen hinausgehen, bleiben weiter verboten, lediglich für Kindergeburtstage gibt es Ausnahmen.
Geplant ab dem 28. Mai ist zudem, dass Theatern, Konzerten und vergleichbare Veranstaltungen ermöglicht werden, wenn Abstandsregeln, Testpflicht,
(digitale) Kontaktnachverfolgung und Maskenpflicht (auch am Platz) ermöglicht werden.
Individualsport im Freien, also beispielsweise das Joggen, ist weiterhin erlaubt: allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand. Wenn Kinder unter 14 Jahren dabei sind, dürfen bis zu zehn von ihnen beim Sport im Freien dabei sein. Anleitungspersonen müssen einen aktuellen negativen Corona-Test-Nachweis dabei haben.
Fitnessstudios sind geschlossen und auch der Amateursportbetrieb wurde eingestellt, damit dürfen Vereine und Mannschaften nicht mehr trainieren. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen sind geschlossen.
Auch Saunen und Schwimmbäder bleiben geschlossen.
Profisport wie die Fußball-Bundesliga findet weiterhin statt, allerdings nur noch ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.
Für Geimpfte und Genesene gelten die Einschränkungen beim Sport seit dem 9. Mai nicht mehr.
Ab dem 22. Mai gilt: Freibäder können öffnen. Es besteht die Pflicht, einen negativen Test vorzulegen, sowie die (digitale) Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Das Programm zum Schwimmunterricht für Kinder wird dann auch in Hallenbädern ermöglicht.
Kontaktfreier Sport in Gruppen ist im Freien und auf Sportanlagen wieder mit bis zu zezhn Erwachsenen möglich. Kinder dürfen im Freien wird mit bis zu 20 Kindern Sport treiben.
Seit dem 2. November sind Restaurants, Bars, Clubs und auch Kneipen geschlossen. Lediglich die Lieferung oder auch die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sind erlaubt.
Seit dem 9. Dezember ist der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind. Damit sind Gläser, Becher oder Einweggetränkebehältnisse gemeint, allerdings nicht handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder -tüten. Das Verbot gilt rund um die Uhr.
Vor Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen, die Speisen zum Mitnehmen verkaufen, gilt auch in Warteschlangen und Menschenansammlungen vor den Eingängen sowie auf Außenflächen und Stellplatzanlagen eine Maskenpflicht.
Ab dem 22. Mai gilt: Die
Außengastronomie darf öffnen. Voraussetzung ist, dass sich höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten an einen Tisch setzen.
(Digitale) Kontaktnachverfolgung ist geboten, ein Schnelltest ist allerdings nicht erforderlich.
Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt, wenn die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. In geschlossenen Räumen muss eine medizinische Maske getragen werden. Das gemeinsame Singen ist untersagt. Wenn viele Besucherinnen und Besucher erwartet werden, ist eine Anmeldung nötig.
Ab dem 22. Mai gilt: Bei Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Handlungen entfällt die bisherige Anzeigepflicht bei einer Teilnehmendenzahl von über zehn Personen.
Hamburg verlängert Lockdown bis 2. Mai
Stand: 16.04.2021 17:52 Uhr
Es bleibt in Hamburg in den kommenden beiden Wochen bei den strengen Lockdown-Regeln. Eine Lockerung gibt es allerdings für Pflegeheime.Der Hamburger Senat hat am Freitag die Corona-Eindämmungsverordnung bis zum 2. Mai verlängert. Damit gelten in der Hansestadt weiterhin eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr und eine strenge Kontaktbeschränkung auf eine Besuchsperson pro Haushalt
.Geimpfte Pflegeheim-Bewohner dürfen sich treffen
Die Regelungen für stationäre Seniorenpflegeheime sollen allerdings gelockert werden: Vollständig geimpfte Bewohner und Bewohnerinnen dürfen sich ab Freitag kommender Woche untereinander wieder ohne Maske und Mindestabstand treffen. Sie brauchen sich auch nicht mehr routinemäßig testen zu lassen. Das geimpfte Pflegepersonal muss nur noch einen Schnelltest pro Woche machen. Besucher und Besucherinnen müssen sich weiterhin testen lassen, dürfen aber wie vor der Pandemie täglich kommen
.Fahrunterricht auf dem Motorrad wieder erlaubt
Eine kleinere Änderung gibt es für Fahrschulen: Sie dürfen wieder praktischen Unterricht auf dem Motorrad anbieten. Und bei der Berufsausbildung kann die Teilnahme von einem negativen Corona-Testergebnis abhängig gemacht werden
.Kitas bleiben im Notbetrieb.
Mit der neuen Verordnung bleiben die Hamburger Kitas im sogenannten erweiterten Notbetrieb. An den Schulen findet weiterhin Wechselunterricht mit Testpflicht statt. Die Anwesenheitspflicht bleibt aufgehoben
Der Neuwiedenthaler Apotheker Kay Friedrichs reagiert stets schnell auf die staatlichen Verfügungen hinsichtlich der Corona-Krise. So auch jetzt wieder. Am 8. März hatte Bundes-Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, dass für jeden Bürger ein kostenloser Corona-Schnelltest angeboten wird. Damit war der CDU-Politiker vorgepretscht, ohne die zuständigen Stellen in den Bundesländern sowie Apotheken und Ärzte eingehend zu informieren. Die Folgen konnte man auch in Süderelbe sehen. Der angekündigte Schnelltestbus, in dem sich die Bürger auf Corona testen lassen sollten, war am angekündigten Standort – Neugrabener Wochenmarkt – erst in der letzten Woche an zwei Tagen präsent. Das Angebot nutzten viele Bürger, aber anscheinend waren die Kapazitäten bei Weitem nicht ausreichend. In Sachen Corona-Schnelltests bewegte sich in Süderelbe also nicht viel. Das bemerkte man auch bei der Verwaltung. Nur so sei zu erklären, dass Friedrichs, nachdem er seine Bereitschaft zum Testen angeboten hatte, nach kurzer Zeit laut eigener Aussage einen Anruf aus der Hamburger Gesundheitsbehörde erhielt, der ihm vor seiner Apotheke die Errichtung von zwei Schnelltest-Stationen erlaubte. Kaum war dieser lebenswichtige Tipp auf seiner Apotheken-Homepage erschienen, konnte sich Friedrichs vor Andrang kaum retten. „Bereits in den ersten Tagen meldeten sich viele Bürger bei uns, um sich testen zu lassen und wenige Minuten später das Ergebnis mitgeteilt zu bekommen. Bedingung ist allerdings, dass die Bürger sich vorher über die Internetseite corona-test-neuwiedenthal.de anmelden. Wir wollen unnötige Warteschlangen wegen der Ansteckungsgefahr vermeiden“, erläutert Friedrichs. Dieser warnt nochmals eindringlich vor Corona. Bei den bislang vorgenommenen Schnelltests habe er die Erfahrung gemacht, dass drei bis fünf von 100 getesteten Personen mit Corona infiziert wären. Wenn diese Bürger nichts von ihrer Ansteckung wüssten, würden sie im täglichen Leben bei jeder Gelegenheit ihre Mitbürger, womöglich auch mit den weitaus gefährlicheren Mutanten-Viren, anstecken. Auch die Inhaberin der Mühlen-Apotheke und Fischeier Apotheke, Dr. Anna-Maria Pamberg, führt mit ihrem Team an beiden Standorten seit dem 15. März Corona-Schnelltests durch. Die behördliche Erlaubnis habe laut Pamberg rasch vorgelegen, an den Autoschaltern die Schnelltests durchzuführen. Die Gesundheitsbehörde wäre froh über ihr Angebot gewesen. Bislang wurden rund 100 Personen getestet, die Mehrheit der Tests sei negativ ausgefallen, erläutert Pamberg. Diese weist darauf hin, dass Bürger, die über keine Corona-Symptome klagen und bei Berücksichtigung der Zeitfenster (Infos unter www.muehlen-apo-hamburg-app), auch ohne Terminabsprache, zu den Corona-Schnelltests ihrer Apotheken kommen können.Neuer Text
Schnelltest-Möglichkeiten in Harburg: Arztpraxen, Apotheken, Testzentren
Hamburg ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern ab Montag einmal pro Woche eine kostenlose Antigen-Schnelltestung. Hierfür bestehen auch im Bezirk Harburg eine Reihe von Möglichkeiten in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen. Weitere Standorte werden zeitnah ergänzt.
Gegenwärtig können Schnelltests in Harburg bereits in sechs Apotheken durchgeführt werden, dies sind die Feld-Apotheke Langenbek, Fischbeker Apotheke, Hansa-Apotheke, Mühlen-Apotheke Neugraben, Schäfer-Apotheke Hamburg, und die Neuwiedenthaler Apotheke. Daneben besteht in mehreren Arztpraxen die Möglichkeit für Schnelltests. Die Kapazitäten hierfür variieren täglich, der aktuelle Stand ist online im Termminbuchungstool hinterlegt: Termine für Schnelltests in einer der Praxen können über die 116 117 bzw. online unter eterminservice.de/terminservice vereinbart werden.
Durch den Einsatz von Bussen, die als Schnelltest-Zentren eingerichtet sind, werden voraussichtlich ab morgen zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt. Als Standorte sind der Harburger Rathausmarkt sowie der Neugabener Markt vorgesehen.
Ein Testzentrum wird ferner ab Donnerstag auf dem Gelände der Technischen Universität Hamburg-Harburg in Betrieb gehen; Termine hierfür werden unter schnelltest-hamburg.de buchbar sein.
Weitere Standorte für Testmöglichkeiten sind in Entwicklung und werden zeitnah ergänzt.
Mehr Licht auf Brücke
Behörde verspricht bessere Ausleuchtung
Seit dem Umbau des Bahnhofvorplatzes und dem Einbau des Fahrstuhls sei es auf dem letzten Teilstück der südlichen Brücke vor dem Bahnhof zu dunkel. Möglicherweise schlucke der Fahrstuhl zu viel Licht, das bisher aus dem Inneren des Bahnhofs auf die Brücke strahlte. Vielleicht wären aber auch Lampen entfernt worden, hatte die SPD kritisiert. Mittels Antrag forderte sie die Bezirksverwaltung auf, "dass auf diesem Brückenabschnitt für eine ausreichende Beleuchtung – in welcher Form auch immer – gesorgt wird." Dies soll nun in nächster Zeit über die Bühne gehen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nahm zu dem SPD-Antrag folgendermaßen Stellung: "Die Beleuchtung des Bahnhofsvorplatzes wird zurzeit durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) umgestaltet. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. HHVA plant, den südlichen Brückenteil besser auszuleuchten."
Stand: 25.02.2021 15:42 Uhr
Chronisch kranke Menschen sind in Hamburg beim Impfen zwar noch nicht an der Reihe - sie können aber jetzt schon etwas tun, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.Wer unter bestimmten chronischen Krankheiten leidet, kann jetzt schon zu seinem Haus- oder Facharzt gehen. Denn dort bekommt man ab sofort eine Bescheinigung, dass man zur zweiten Prioritätsgruppe gehört, die bald mit den Corona-Schutzimpfungen dran ist. Dazu zählen Patientinnen und Patienten mit schweren chronischen Lungen-, Leber- oder Nieren-Erkrankungen, mit Diabetes oder mit schwerem Übergewicht. Ohne den Nachweis vom Arzt kommt man nicht ins Impfzentrum.
Wann es genau losgeht mit dieser Gruppe, steht nach Angaben der Sozialbehörde noch nicht genau fest. Zur zweiten Prioritätsgruppe zählen neben den Chronisch Kranken auch alle über 70-Jährigen. Am Freitag sollen die mobilen Impfteams übrigens mit ihrer Arbeit in den Pflegeheimen fertig werden.
AUDIO: Zweite Impfgruppe kann Wartezeiten vermeiden (1 Min)
Nach Angaben der Bundesregierung gehören folgende Personengruppen zur Gruppe 2:
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Abweisungen am Hamburger Impfzentrum häufen sich
Zwar mit Termin, jedoch noch ohne Anspruch auf eine Impfung: Rund 200 Impfwillige wurden zuletzt nach Hause geschickt.
Coronavirus in Hamburg: Nachrichten und Hintergründe Wie geht es Hamburg mit der Corona-Pandemie? Hier finden Sie die aktuellen Zahlen, Nachrichten, Videos und Hintergründe.
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre-Bauernweide) schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohngebietes inklusive einer Kindertagesstätte und öffentlicher Grün- und Freiflächen. Durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung im Geltungsbereich des Plangebiets ist die bereits seit geraumer Zeit angestrebte Entwicklung von Wohnungsbau an der Weidenkehre sowie auf den städtischen Flächen an der Bauernweide und einer öffentlichen Durchwegung von der Bauernweide bis zur Weidenkehre und dem Scheideholzweg möglich. Diese Entwicklung ist als Ziel im Rahmenplan „Zentrum Neugraben“ festgehalten und soll nachfolgend über dieses Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden. Es ist geplant, insgesamt etwa 220 Wohneinheiten – hiervon etwa 30 % öffentlich gefördert - als Geschossmietwohnungen herzustellen.
Für die Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen und Ausgleichsbedarfe durch die Festsetzungen im Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 (Weidenkehre-Bauernweide) ist eine Umweltprüfung durchgeführt worden. Ein Ausgleich kann vollständig innerhalb des Plangebiets gewährleistet werden und der üppige Baumbestand bleibt zum weiten Großteil erhalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist nicht erforderlich.
Die Entwürfe (zeichnerische Darstellungen mit textlichen Festsetzungen und Begründung) werden in der Zeit vom 17. Februar bis einschließlich 23. März 2021 montags bis freitags (jeweils 9.00 bis 15.00 Uhr) im Bezirksamt Harburg – Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Harburger Rathausplatz 2, im Foyer, 21073 Hamburg, öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Coronavirus-Situation sind Terminvereinbarungen erforderlich (Telefonnr. 040 42871 – 2359 oder – 2258). Die Unterlagen sind außerdem im Internet verfügbar: http://www.hamburg.de/stadtplanung-harburg
Stellungnahmen können auch unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des Hamburg-Services eingesehen und abgegeben werden. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Services sind unter der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de aufrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Harburg schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Corona-Impfzentrum Messehallen
Neue Impftermine donnerstags verfügbar
Neue Termine für eine Corona-Schutzimpfung werden in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von Impfstoffen jeweils wöchentlich am Donnerstag freigeschaltet.
Wir bitten um Ihre Geduld bei der Terminbuchung.
Tel. 116 117 Telefonische-Reservierung
Vereinbaren Sie unter Tel. 116 117 einen Termin im Corona-Impfzentrum Hamburg. Tätigen Sie den Anruf möglichst aus dem Festnetz, da so der Anruf direkt zum richtigen Bundesland gesteuert werden kann.
www.impfterminservice.de Online-ReservierungVereinbaren Sie online einen Termin im Corona-Impfzentrum Hamburg.
Corona-Briefing: Kalenderwoche 05
Zahlen und Einschätzungen zu Infektionsgeschehen und Schutzimpfungen
2. Februar 2021 15:00 Uhr
Im zurückliegenden 7-Tages-Zeitraum sind 1.639 neue Corona-Fälle gemeldet worden, das entspricht einer aktuellen Inzidenz von 86,3.
Seit Beginn der Pandemie haben sich 46.771 Hamburgerinnen und Hamburger infiziert, rund 39.900 Personen gelten als geheilt. Gut 46.400 Personen haben bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten; etwa 10.800 davon auch bereits die notwendige Zweitimpfung.
Bis Ende dieser Woche wird in allen Pflegeeinrichtungen die erste Schutzimpfung angeboten worden sein, bis Ende Februar flächendeckend in allen Einrichtungen beide Impfdosen.
Im Rahmen der Terminvergabe für das Zentrale Impfzentrum waren am Montag freigeschaltete Termine rasch vergeben, im Laufe des heutigen Tages stehen weitere Termine zur Buchung bereit.
Angesichts der Impfstoffknappheit wird absehbar auch in den kommenden Wochen die Anzahl der angebotenen Termine nicht der Nachfrage entsprechen können. Um die Planbarkeit der Terminvergabe zu erhöhen, werden künftig stets am Donnerstag Termine bereitgestellt. Das Maß der verfügbaren Termine richtet sich allerdings auch weiter danach, wie viel Impfstoff verfügbar ist. Sofern keine Termine vergeben werden können, wird darauf bereits vor Herstellung der Telefonverbindung hingewiesen, sodass Wartezeiten vor der Auskunft minimiert werden. Nutzerinnen und Nutzer des Online-Terminbuchungstools hatten von dem Problem berichtet, dass sich während des Buchungsprozesses die Terminverfügbarkeit ändert und nach Dateneingabe keine Buchung mehr möglich ist. Hier wird Abhilfe geschaffen. Der technische Dienstleister der Plattform ist aufgefordert worden, dieses Problem unverzüglich abzustellen.
Die Lage in den Pflegeeinrichtungen gibt vorsichtigen Grund zu Optimismus. In den vergangenen Wochen nimmt die rund um den Jahreswechsel bedrückend hohe Zahl von offenen Fällen ab: Aktuell sind in insgesamt 38 Einrichtungen 378 Bewohnerinnen und Bewohner infiziert. In fünf Pflegeeinrichtungen gibt es 20 oder mehr Fälle. Stadtweit sind 176 Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen aktuell Corona-infiziert. Für die Umsetzung der Verpflichtung zu Schnelltests von Besucherinnen und Besuchern sind mittlerweile überwiegend in den Einrichtungen entsprechende Vorkehrungen getroffen; weiterhin werden aber durch die Stadt zwei Schnelltestangebote in Barmbek und Harburg aufrecht erhalten, um in jedem Fall einen Test und Besuch zu ermöglichen. Informationen dazu sind wie bisher abrufbar unter
www.hamburg.de/besucher-schnelltest/.
In Hamburg werden in 20 Krankenhäusern gegenwärtig 417 Patienten stationär behandelt, darunter 66 Fälle aus dem Umland. Von der Gesamtsumme ist für 68 Patienten aus Hamburg und 17 Patienten aus dem Umland eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich. Insgesamt 268 der 417 Patienten sind im Alter von über 70 Jahren.
Die Anzahl der durchgeführten laborausgewerteten PCR-Tests in Hamburgs liegt pro Werktag aktuell durchschnittlich bei rund 15.850 Testungen. Während die Anzahl der Tests damit seit Jahresbeginn vergleichbar ist, ist die Rate der positiven Befunde auf 5,3 Prozent zurückgegangen. Darüber hinaus werden in hohem Umfang Schnelltests durchgeführt, deren Ergebnisse den zuständigen Behörden nicht vollständig vorliegen.
In der 4. Kalenderwoche sind insgesamt 1.603 Fälle von den Gesundheitsämtern erfasst worden; davon gehen 257 auf die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen zurück, 261 auf die Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen, und 280 Fälle dieser Woche beziehen sich auf über 70-jährige Personen.
Für 545 der Fälle ist die Zuordnung zu einem Ausbruchsgeschehen möglich, insgesamt handelt es sich um 64 identifizierte Ausbrüche (ab zwei Personen); Aussagen zu den Infektionsumfeldern können nur für einen Teil dieser Ausbrüche gemacht werden; in 16 Ausbruchssituationen mit insgesamt 384 zuzuordnenden Fällen handelt es sich dabei um eine Pflegeeinrichtung. In 32 Ausbruchssituationen mit 102 Fällen handelt es sich um das private Umfeld bzw. den Haushalt.
Der Infektionsort liegt überwiegend in Hamburg; in 17 Fällen ist ein Infektionsort im Ausland angegeben, hiervon in drei Fällen Spanien.
Das RKI vermeldet unterdessen insgesamt 1.074 Verstorbene, die auch mit dem Corona-Virus infiziert waren.
Unter allen mit dem Coronavirus infizierten über 90-jährigen Hamburgerinnen und Hamburgern liegt der Anteil der Verstorbenen aktuell bei rund 19 Prozent, unter den 80- bis 89-Jährigen bei rund 18 Prozent, unter den 70- bis 79-Jährigen bei rund 10 Prozent, unter den 60- bis 69-Jährigen bei knapp 2 Prozent, und bei allen anderen Alterssegmenten bei deutlich unter einem Prozent.
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Corona
Zusätzliche Termine für Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum bis März freigeschaltet – weitere Termine nach Impfstoffverfügbarkeit
Maskenpflicht
In Hamburg gilt ab Freitag, den 22. Januar, eine erweiterte Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, in Pflegeeinrichtungen, bei Gesundheitsbehandlungen, bei Gottesdiensten sowie im Arbeitsumfeld müssen sogenannte medizinische Masken getragen werden. Sie schützen besser als Alltagsmasken aus Stoff und unterliegen geprüften Standards.
Medizinische Masken
Welche Masken erfüllen diese Voraussetzung (Stand 22. Januar 2021)?
Maskentyp
Norm
Medizinische Gesichtsmaske (OP–Maske, Typ I, II und IIR)
DIN EN 14683
FFP2-/FFP3-Maske (jeweils ohne Ventil)
DIN EN 149
CPA-Maske (Corona-Pandemie-Atemschutz),
zum Beispiel KN95 (GB2626-06)
CPA Prüfstandard
Vom Bund im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Ziffer 4 c Infektionsschutzgesetz beschaffte Schutzmasken.
Diverse Medizinische Masken mit vergleichbarem Standard sind ebenfalls zulässig.
Die auf Verpackungen gelegentlich stehenden Kennzeichnungen "non medical use" oder ähnliche gehen auf Exportbestimmungen einzelner Länder zurück, treffen aber keine Aussage über die Schutzwirkung der Masken und schließen eine Benutzung als medizinische Maske im Sinne der Eindämmungsverordnung nicht aus.
Sterile Masken tragen den Aufdruck "steril".
Wo kann man medizinische Masken kaufen?
Medizinische Masken werden zum Beispiel in Apotheken, Drogeriemärkten, über das Internet und teilweise auch in Supermärkten angeboten.
Einfache medizinische OP-Masken werden meistens in größeren Packungen verkauft und sind im Verhältnis zu FFP2-Masken deutlich günstiger.
Achten Sie beim Kauf von medizinischen Masken auf geschlossene Verpackungen und dass die Masken einem der in der obigen Tabelle genannten Standard entsprechen.
Worauf muss man beim Tragen achten?
Bei Verschmutzung oder vollständiger Durchfeuchtung ist die Maske zu entsorgen. Es ist möglich, getragene Masken an der Luft (nicht Heizung o.ä.!) zu trocknen und vom selben Träger/ derselben Trägerin erneut zu verwenden. Dabei sollte die Gesamttragedauer von acht Stunden je Maske nicht überschritten und das Verfahren bei der Abnahme der Maske beachtet werden. Die Masken dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt, gewaschen, gebügelt, in der Mikrowelle oder ähnlich erhitzt werden, weil dies die Schutzwirkung beeinträchtigt.
Kann ich meine Stoffmasken weiter nutzen?
Stoffmasken leisten einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Ansteckungsgefahr, sind aber weniger wirksam. Sie können überall dort weiter genutzt werden, wo keine medizinischen Masken vorgeschrieben sind.
Tücher oder Kleidungsstücke, die über Mund und Nase gezogen werden, sind nicht mehr als Maske zulässig. Auch ein Gesichtsvisier gilt nicht als Maske oder Maskenersatz.
Impftermine online erfahren
Wer wissen möchte, wann er nach aktuellem Stand an die Reihe kommt, der kann sich dies nun online erfahren.
Auf der Seite von
Omni Calculator kann jetzt jeder seinen auf den aktuellen Daten basierenden ungefähren Impfzeitraum berechnen lassen. Der Rechner befindet sich unter
www.omnicalculator.com/health/impfterminrechner.
Darüber hinaus finden sich auf der Seite auch viele weitere Informationen rund um das Thema Corona-Schutzimpfung.
AWO hilft Älteren beim Impftermin
Unterstützung bei digitaler Anmeldung im Impfzentrum
Im Rahmen ihrer Hilfsaktion „Miteinander in Zeiten von Corona“ bietet die AWO Hamburg älteren Menschen jetzt kostenlose Unterstützung bei der Organisation eines persönlichen Impftermins an. Besonders für Menschen über 80 Jahre, die in keiner Pflegeeinrichtung leben, stellen beispielsweise die Online-Terminbuchung, die digitale Anspruchsprüfung oder das Anfordern eines Vermittlungscodes per E-Mail häufig große Hürden dar. Ein Internetzugang und die notwendige Hardware sind bei vielen älteren Menschen nicht vorhanden, die zentrale Impf-Hotline ist vielfach überlastet.
Wer Hilfe bei der Organisation eines Corona-Impftermins benötigt, kann sich ab sofort an die kostenlose Hotline der „Aktion Augen auf!“ bei der AWO Stiftung wenden unter 0800 2843628, gegebenenfalls erfolgt ein Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
„Mit dem neuen Angebot will die AWO Hamburg einen Beitrag dazu leisten, dass insbesondere die älteren Menschen das Impfangebot sobald wie möglich nutzen können und keine technischen Hürden die Organisation eines persönlichen Corona-Impftermins verhindern. Ältere Menschen sind als Risikogruppe besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen und sollten daher zügig geimpft werden können", soArne Eppers, Landesvorstand der AWO Hamburg:
Die Mitarbeitenden der AWO-Stiftung nutzen für die digitale Terminorganisation die deutschlandweit offizielle Website impfterminservice.de der kassenärztlichen Vereinigung. Dabei ist die Organisation von Impfterminen von der Verfügbarkeit von Impfterminen im Impfzentrum abhängig. Alle erforderlichen Daten werden nach Zustimmung der Hilfesuchenden aufgenommen und vier Wochen nach dem 2. Impftermin vernichtet. Eine Impfberatung kann die Hotline der AWO nicht anbieten.
„Forum für Senioren"
Leider ist traurige Gewissheit, dass die Corona Pandemie bei älteren Mitbürgern zu einer Isolation führt, die das psychische Wohl gefährden kann. Das Internet ist hier eine Lösung. So nutzen mehr als die Hälfte (53%) der Senioren bereits mindestens einmal pro Woche soziale Netzwerke.
Die Online Community 50Plus „Forum für Senioren“ , https://www.forum-fuer-senioren.de/,bietet Senioren einen sicheren sozialen Austausch mit Gleichaltrigen und Gleichgesinnten in einer geschützten Umgebung nach deutschen Rechts- und Sicherheitsstandards und mit neuester Webtechnologie.
Sonst isolierte Menschen können in Foren diskutieren, sich in Gruppen organisieren, im Chat unterhalten (neuerdings auch per Video) und dadurch leicht neue Freunde finden. Das Ende der Corona Krise ist nicht absehbar. Der aktuelle Lockdown verdeutlicht das Problem nun noch einmal auf dramatische Weise. Alle Angebote des Forums für Senioren sind zu 100% kostenlos, verschlüsselt, DSGVO konform und moderiert.
Veranstaltungen und Aktuelles
Hamburg: Montag noch keine neuen Termine fürs Impfzentrum
Stand: 10.01.2021 17:16 Uhr
Für das Impfzentrum in den Hamburger Messehallen können auch am Montag noch keine neuen Termine vergeben werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung stellte am Sonntag klar: Neue Termine sollen erst im Laufe der Woche zur Verfügung gestellt werden, "wenn die nächste Gruppe der Impfberechtigten benachrichtigt ist." Dabei handelt es sich um die über 80-jährigen Hamburgerinnen und Hamburger, die nicht in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen. Sie erhielten eine postalische Einladung, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Walter Plassmann, bat alle Hamburgerinnen und Hamburger, am Montag die Corona-Impf-Hotline 116 117 nicht wegen eines Impftermins zu kontaktieren.
Schnelltest bei der Freiwilligen Feuerwehr Hausbruch bis 15. 1. 2021
Seine Eltern und Großeltern im Heim besuchen – das war lange Zeit wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus nicht möglich. Denn es galt und gilt immer noch, die älteren Menschen vor diesem Virus zu schützen – gehören sie doch zur Hochrisikogruppe.
Mit einem negativen PoC-Antigen-Schnelltest ist ein Besuch nun wieder möglich. Die Einrichtungen müssen allerdings einen solchen Test auch anbieten – was oftmals nicht möglich ist.
Eine Alternative: In 20 Testzentren in Hamburg gibt es bis zum 15. Januar für Heimbesucher die Möglichkeit eines Schnelltest. Aber auch nur für die und nur mit Termin. Um dies zu belegen, müssen die Besucher eine unterschriebene Bescheinigung des entsprechenden Heimes mitbringen.
Ein solches Testzentrum befindet sich auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Hausbruch, 21147 Hamburg, Rehrstieg 1.
Aber: Nur wenige Besucher nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Laut Auskunft von vor Ort sind es nur rund zehn Tests täglich.
Nach nur 20 Minuten ist das Ergebnis da. Ein negativer Test ist dann 48 Stunden lang gültig. Einen Termin kann man online auf www.hamburg.de/besucher-schnelltest bekommen. Die Bescheinigung des Heimes muss zum Test mitgebracht werden. Der Test selbst ist kostenlos.
Corona-Impfungen
Noch können Hamburger im Testzentrum an den Messehallen keinen Termin vereinbaren – doch schon bald wird es so weit sein. Aktuell läuft dort nämlich der Probelauf. Schwestern, Ärzte und Betreuer testen seit 29. Dezember das Coronatest-Zentrum in der Halle A3 der Hamburger Messehallen.
Sobald genug Impfstoff in der Hansestadt vorhanden ist, werden Impfberechtigte schriftlich informiert. Dann können sie über die Rufnummer 116 117 oder online einen Termin im Zentralen Impfzentrum vereinbaren.
Spontanes Vorbeikommen wird nicht möglich sein. Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung sagte dazu im Interview mit der Deutschen-Presse Agentur: „Das Wichtigste ist Termintreue. Spontanbesuche gehen gar nicht“. Schon Anfang Januar soll in dem Zentralen Impfzentrum Stück für Stück der Betrieb aufgenommen werden. In Zukunft sollen dort dann bis zu 7000 Hamburger täglich ihre Impfdosis erhalten.
Beim gestrigen Probelauf dauerte die Impfprozedur einer Person inklusive Anmeldung und Impfung circa 30 Minuten.
Risikobewusstsein hoch halten
Senioren-Union: Corona-Test bei Einreise
Rückreisende Urlauber aus Gebieten, in denen eine hohe Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, dürfen aus Sicht der Senioren-Union in Harburg nicht zu einer neuen Gesundheitsgefahr für die Menschen in Deutschland werden. „Wir sollten darüber nachdenken, ob Heimkehrer aus besonders belasteten Regionen nicht allgemein bei der Einreise einen Corona-Test ablegen müssen“, sagte die Harburger Kreisvorsitzende der Senioren-Union der CDU, Birgit Przybylski. Denn: „Es geht darum, eine zweite Ansteckungswelle zu verhindern.“
In diesem Zusammenhang kritisierte Birgit Przybylski auch das ungezügelte Verhalten einer Reihe von Urlaubern, die Abstandsregeln und Maskenpflicht bewusst missachtet hatten. „Für den Fall, dass das Virus sich in bestimmten Urlaubsregionen breitmacht, müssen Heimkehrer vermehrt getestet werden und ggf. auch mit einer Quarantäne rechnen“, erwartet Przybylski und unterstützt damit die Überlegungen der Bundesregierung. „Bis Impfungen möglich sind, muss das Risikobewusstsein auch bei uns weiter anhalten und die Maskenpflicht bleibt unverzichtbar. Gerade wir Älteren sollten dabei Vorbild sein“, so die Kreisvorsitzende.
Wenn das Gehen zur Qual wird
Fachvortrag in der Helios Mariahilf Klinik
Matthias Seack, Chefarzt der Unfallchirurgie und orthopädischen Chirurgie, spricht am 21. Juli unter dem Thema „Wenn das Gehen zur Qual wird: Wann ist eine Knieprothese sinnvoll?“ über Behandlungsmöglichkeiten bei Knieschmerzen. Der Patientenvortrag findet im Rahmen der Reihe „Gesundheit auf Augenhöhe“ um 18 Uhr in der Helios Mariahilf Klinik, Stader Straße 203c statt.
Schmerzen im Knie können plötzlich auftreten oder über Jahre hinweg den Alltag belasten. Die Ursachen hierfür sind vielfältig: Neben Krankheiten sind Überlastung durch den Beruf und Sport meist die Auslöser. Doch was tun, wenn das Gehen zur Qual wird? „Wenn konservative Maßnahmen nicht mehr greifen, hilft nur noch ein künstliches Gelenk“, weiß Matthias Seack. Viele Betroffene haben Sorgen vor einem operativen Eingriff und machen sich Gedanken, wie das Leben mit einem künstlichen Kniegelenk aussehen wird. Fragen wie „Wann ist ein Gelenkersatz nötig und eine Operation sinnvoll?“ oder „Wie lange dauert eine OP und wie schnell ist man wieder fit?“ stehen dann im Raum.
Diese Sorgen möchte Matthias Seack als erfahrener Gelenkchirurg in seinem Vortrag, der unter Einhaltung der aktuellen Hygienerichtlinien wieder in den Räumlichkeiten der Klinik-Cafeteria stattfinden wird, nehmen. Ein ehemaliger Patient berichtet an dem Abend daher von seinen ersten Stunden und Tagen nach der OP und seinen Erfahrungen mit dem künstlichen Gelenk im Alltag. „Wenn der Schmerz die Lebensfreude nimmt, dann sollte sich ein Chirurg das Knie anschauen“, sagt Matthias Seack. „Eine Knieendoprothese kann die verlorene Lebensqualität zurückbringen.“ Nutzen Sie die Gelegenheit, um mit dem Experten und seinem Patienten ins Gespräch zu kommen.
Wegen der aktuellen Lage muss die Teilnehmeranzahl auf 10 Personen beschränkt werde. Daher sollten sich die Interessierten bis zum 20. Juli über die E-Mailadresse info-mariahilf@helios-gesundheit.de verbindlich anmelden. Bei einer Teilnahme müssen vor Ort Daten erhoben werden, die vier Wochen aufbewahrt und danach vernichtet werden.Neuer Text
Trauercafé des Hospizvereins öffnet wieder!
Am 19. Juli lädt der Hospizverein Hamburger Süden nach langer Corona-Pause wieder zum Trauercafé! ein. Von 14 bis 16 Uhr kümmern sich erfahrene Trauerbegleiter in geschützter Atmosphäre um die Gäste. Das Trauercafé findet wie gewöhnlich im Gemeindehaus der Paul-Gerhardt-Gemeinde im Eigenheimweg 52 statt. Coronabedingt wird es einen Hygieneplan geben, jeder Teilnehmer muss sich in einer Liste eintragen. Das Angebot ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher muss um Anmeldung gebeten werden unter Tel. 040 76755043.
„Reise ins Leben"
„Reise ins Leben – eine begleitete Reise für Trauernde“. Dieses außergewöhnliche Angebot des Hospizvereins Hamburger Süden ist vom 31. August bis 2. September 2020 geplant. Die kleine Reise geht per Bahn oder Bus nach Kollund/Dänemark, in die Nähe von Sonderburg, direkt an die Flensburger Förde. Dort steht der Gruppe ein Seminarhaus mit Vollverpflegung zur Verfügung. Die Koordinatorinnen und Trauerbegleiterinnen des Hospizvereins begleiten und unterstützen die Mitreisenden bei der Bewältigung der Trauer durch Gespräche, Rituale und Gruppenarbeiten. Auch ein gemeinsamer Ausflug ist geplant. Die Reise wird durch den Verein finanziert und ist somit für die Reisenden kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um Anmeldung gebeten. Informationen und Anmeldung unter Tel. 040 76755043 oder per E-Mail an info@hospizverein-hambugersueden.de.
Kreisseniorenbeirat
Einen Überblick über die Arbeit der Betreuungsstelle des Landkreises Harburg (Produkt Senioren und Betreute) erhalten die Mitglieder des Kreisseniorenbeirats bei ihrer Sitzung am 16. Juli. Der Beirat tagt ab 9.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Fleester Hoff“, Winsener Landstraße 52 in Seevetal-Fleestedt.
Die Sitzung ist öffentlich, Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Fragen zur Sitzung und zur Arbeit des Kreisseniorenbeirats beantwortet die Vorsitzende Elisabeth Schmidt unter der Telefonnummer 04187 9004422. Der Seniorenbeirat des Landkreises Harburg ist eine selbstständige Vertretung der älteren Menschen im Kreisgebiet. Er besteht aus 17 Mitgliedern, die von den zwölf Städten und Gemeinden im Landkreis sowie der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband benannt sind. Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, sich für die Mitwirkung älterer Menschen am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.landkreis-harburg.de/buergerservice/dienstleistungen/seniorenvertretung-363-0.html?myMedium=1.
Es gibt noch ehrenamtlich genähte Atemschutzmasken
bei Der Neue Ruf, 21149 Hamburg, Cuxhavener Straße 265b. Als zu Beginn der Corona-Pandemie feststand, dass es nicht genügend Schutzmasken gibt, bat der Stadtteilbeirat Neugraben um ehrenamtliche Hilfe bei der Herstellung einfacher Masken. 6 fleißige Näherinnen fanden sich und nähten in vielen Stunden diese Schutzmasken. Ihnen sei an dieser Stelle ganz herzlich gedankt. Der Stoff und die Nähmaterialien wurden aus den Mitteln des Verfügungsfonds bezahlt.
Gegen eine kleine Spende stehen die Masken zur Verfügung. Das Geld aus den Spendengeldern soll wiederum einem sozialen Zweck zugeführt werden. Also Leute, kommt und versorgt euch mit diesen Hilfsmitteln, um die Gesundheit zu erhalten.
Große Resonanz
Community-Masken wurden verteilt
Auf große Resonanz stieß die Ausgabe von Mund- und Nasenmasken (Community-Masken) bei Nachbarschaft AHOI im DRK-Stadtteiltreff in der Rehrstieg-Galleria und beim Neuen RUF am 22. April von 14 bis 16 Uhr. Vor allem bei Nachbarschaft AHOI standen die Bürger Schlange nach den Community-Masken. Ungefähr 200 Masken seien jeweils gegen eine geringe Spende verteilt worden, dann hätte man die Aktion mangels Nachschub abbrechen müssen. Es habe keine Zwischenfälle gegeben. Die Bürger hätten sich an die Regelung beim Abstandhalten gehalten. Man habe vorher auch die Polizei über die Abgabe informiert. Deswegen „überwachten“ zwei Polizisten die Ausgabe der Behelfsmasken. Sie freue sich, dass viele Personen mit kleinem Geldbeutel die Masken bekommen hätten. Somit können sich diese Bürger beim Einkaufen oder beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln gefahrloser bewegen, erklärte Janine Maimanakos von Nachbarschaft AHOI. Auch beim Neuen RUF fragten zahlreiche besorgte Bürger nach den Behelfsmasken nach. Das Mitglied des Stadtteilvereins Neuwiedenthal und des Stadtteilbeirates Neugraben, Hannelore Bobeck-Niculescu, verteilte die Community-Masken.
Angesichts der unter der Woche bekannt gewordenen Maskenpflicht wird die Herstellung von Behelfsmasken durch ehrenamtliche Kräfte weitergeführt.Neuer Text
das Corona-Hilfe-Telefon „Hamburg hilft Senioren!“ Tel. 4 28 28 8000,
Email: hamburghilftsenioren@service.hamburg.de
ist seit heute Mittag online.
Insofern müssen Sie ab heute auch mit Hilfeanfrage-Weiterleitungen über HaSI rechnen.
Auf der zentralen Corona-Internetseite https://www.hamburg.de/coronavirus/senioren/ haben wir eine Unterseite für Senioren eingefügt, die wir in den nächsten Tagen mit weiteren Informationen für ältere Menschen füllen werden.
Corona-Pandemie ruft Kriminelle auf den Plan
Landkreis Harburg warnt vor Betrugsmasche
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ruft anscheinend auch Kriminelle auf den Plan. In sozialen Netzwerken und der Presse wird berichtet, dass Unbekannte an den Türen von Bürgern klingeln und sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ausgeben. Unter dem Vorwand, einen Corona-Test durchführen zu müssen, versuchen die Betrüger, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Im Landkreis Harburg wurde bislang kein solcher Fall gemeldet, die Kreisverwaltung stellt trotzdem klar: Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kommen niemals unangekündigt zu Bürgern nach Hause, um Proben für einen Corona-Test zu entnehmen. Öffnen Sie in einem solchen Fall nicht und informieren Sie die Polizei, so die Pressestelle des Landkreises Harburg.Neuer Tex
Seniorenbeirat bietet Beratung an
Der Bezirksseniorenbeirat bietet Beratung für ältere Menschen (60+) an: immer dienstags und donnerstags von 09:30 - 11:30 Uhr im Sozialen Dienstleistungszentrum, Harburger Rathausforum 1 in Harburg, Raum 3.016, barrierefrei mit dem Rollstuhl zu erreichen; Telef.: 42871- 2056.
Das Netzwerk Neugraben-Fischbek war auch vertreten.
Aktiv-Tag im BGZ am Johannisland am 20. Oktober. Die HNT und das FitHus im Verbund mit verschiedenen Angeboten und und Informationen von Neugrabener Einrichtungen und Geschäften informierten, wie man sich gesund erhalten kann und sollte.
Die Besucher machten reichlich Gebrauch von den Angeboten, die in der CU-Arena und im FitHus dargeboten wurden. Da ging es über Ernährung und Sport bis in den Bereich der entsprechenden Literatur zur Unterstützung eines gesunden Lebens.
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Medizinische Masken
22. Januar 2021
In Hamburg gilt ab Freitag, den 22. Januar, eine erweiterte Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, in Pflegeeinrichtungen, bei Gesundheitsbehandlungen, bei Gottesdiensten sowie im Arbeitsumfeld müssen sogenannte medizinische Masken getragen werden. Sie schützen besser als Alltagsmasken aus Stoff und unterliegen geprüften Standards.
Medizinische Masken
Welche Masken erfüllen diese Voraussetzung (Stand 22. Januar 2021)?
Maskentyp
Norm
Medizinische Gesichtsmaske (OP–Maske, Typ I, II und IIR)
DIN EN 14683
FFP2-/FFP3-Maske (jeweils ohne Ventil)
DIN EN 149
CPA-Maske (Corona-Pandemie-Atemschutz),
zum Beispiel KN95 (GB2626-06)
CPA Prüfstandard
Vom Bund im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Ziffer 4 c Infektionsschutzgesetz beschaffte Schutzmasken.
Diverse Medizinische Masken mit vergleichbarem Standard sind ebenfalls zulässig.
Die auf Verpackungen gelegentlich stehenden Kennzeichnungen "non medical use" oder ähnliche gehen auf Exportbestimmungen einzelner Länder zurück, treffen aber keine Aussage über die Schutzwirkung der Masken und schließen eine Benutzung als medizinische Maske im Sinne der Eindämmungsverordnung nicht aus. Sterile Masken tragen den Aufdruck "steril".
Wo kann man medizinische Masken kaufen?
Medizinische Masken werden zum Beispiel in Apotheken, Drogeriemärkten, über das Internet und teilweise auch in Supermärkten angeboten.
Einfache medizinische OP-Masken werden meistens in größeren Packungen verkauft und sind im Verhältnis zu FFP2-Masken deutlich günstiger.
Achten Sie beim Kauf von medizinischen Masken auf geschlossene Verpackungen und dass die Masken einem der in der obigen Tabelle genannten Standard entsprechen.
Worauf muss man beim Tragen achten?
Bei Verschmutzung oder vollständiger Durchfeuchtung ist die Maske zu entsorgen. Es ist möglich, getragene Masken an der Luft (nicht Heizung o.ä.!) zu trocknen und vom selben Träger/ derselben Trägerin erneut zu verwenden. Dabei sollte die Gesamttragedauer von acht Stunden je Maske nicht überschritten und das Verfahren bei der Abnahme der Maske beachtet werden. Die Masken dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln behandelt, gewaschen, gebügelt, in der Mikrowelle oder ähnlich erhitzt werden, weil dies die Schutzwirkung beeinträchtigt.
Kann ich meine Stoffmasken weiter nutzen?
Stoffmasken leisten einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Ansteckungsgefahr, sind aber weniger wirksam. Sie können überall dort weiter genutzt werden, wo keine medizinischen Masken vorgeschrieben sind.
Tücher oder Kleidungsstücke, die über Mund und Nase gezogen werden, sind nicht mehr als Maske zulässig. Auch ein Gesichtsvisier gilt nicht als Maske oder Maskenersatz.
Impftermine online erfahren
Wer wissen möchte, wann er nach aktuellem Stand an die Reihe kommt, der kann sich dies nun online erfahren.
Auf der Seite von Omni Calculator kann jetzt jeder seinen auf den aktuellen Daten basierenden ungefähren Impfzeitraum berechnen lassen.
Der Rechner befindet sich unter
www.omnicalculator.com/health/impfterminrechner.
Darüber hinaus finden sich auf der Seite auch viele weitere Informationen rund um das Thema Corona-Schutzimpfung.
AWO hilft Älteren beim Impftermin
Unterstützung bei digitaler Anmeldung im Impfzentrum
Im Rahmen ihrer Hilfsaktion „Miteinander in Zeiten von Corona“ bietet die AWO Hamburg älteren Menschen jetzt kostenlose Unterstützung bei der Organisation eines persönlichen Impftermins an. Besonders für Menschen über 80 Jahre, die in keiner Pflegeeinrichtung leben, stellen beispielsweise die Online-Terminbuchung, die digitale Anspruchsprüfung oder das Anfordern eines Vermittlungscodes per E-Mail häufig große Hürden dar. Ein Internetzugang und die notwendige Hardware sind bei vielen älteren Menschen nicht vorhanden, die zentrale Impf-Hotline ist vielfach überlastet.
Wer Hilfe bei der Organisation eines Corona-Impftermins benötigt, kann sich ab sofort an die kostenlose Hotline der „Aktion Augen auf!“ bei der AWO Stiftung wenden unter 0800 2843628, gegebenenfalls erfolgt ein Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
„Mit dem neuen Angebot will die AWO Hamburg einen Beitrag dazu leisten, dass insbesondere die älteren Menschen das Impfangebot sobald wie möglich nutzen können und keine technischen Hürden die Organisation eines persönlichen Corona-Impftermins verhindern. Ältere Menschen sind als Risikogruppe besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen und sollten daher zügig geimpft werden können", soArne Eppers, Landesvorstand der AWO Hamburg:
Die Mitarbeitenden der AWO-Stiftung nutzen für die digitale Terminorganisation die deutschlandweit offizielle Website impfterminservice.de der kassenärztlichen Vereinigung. Dabei ist die Organisation von Impfterminen von der Verfügbarkeit von Impfterminen im Impfzentrum abhängig. Alle erforderlichen Daten werden nach Zustimmung der Hilfesuchenden aufgenommen und vier Wochen nach dem 2. Impftermin vernichtet. Eine Impfberatung kann die Hotline der AWO nicht anbieten.Neuer Text
„Forum für Senioren“
Leider ist traurige Gewissheit, dass die Corona Pandemie bei älteren Mitbürgern zu einer Isolation führt, die das psychische Wohl gefährden kann. Das Internet ist hier eine Lösung. So nutzen mehr als die Hälfte (53%) der Senioren bereits mindestens einmal pro Woche soziale Netzwerke.
Die Online Community 50Plus „Forum für Senioren“ , https://www.forum-fuer-senioren.de/,bietet Senioren einen sicheren sozialen Austausch mit Gleichaltrigen und Gleichgesinnten in einer geschützten Umgebung nach deutschen Rechts- und Sicherheitsstandards und mit neuester Webtechnologie.
Sonst isolierte Menschen können in Foren diskutieren, sich in Gruppen organisieren, im Chat unterhalten (neuerdings auch per Video) und dadurch leicht neue Freunde finden. Das Ende der Corona Krise ist nicht absehbar. Der aktuelle Lockdown verdeutlicht das Problem nun noch einmal auf dramatische Weise. Alle Angebote des Forums für Senioren sind zu 100% kostenlos, verschlüsselt, DSGVO konform und moderiert.
Neugraben wird schön. Nach vielen Jahren des Kämpfens und Wartens erhält Neugraben ein neues Gesicht. Ob im Zentrum oder am Bahnhof - alles ist im Umbruch. Schauen Sie doch und freuen sich mit uns. Hier bei uns entsteht ein Stadtbild, das einlädt, bei uns zu wohnen und zu leben.
Erforderliche Leitungsumlegungen
Vorbereitende Arbeiten für neuen S-Bahnzugang
Der neue S-Bahnzugang im Neubaugebiet Vogelkamp Neugraben wirft seine Schatten voraus. Zur Erinnerung: Für die Grundstücke entlang der Bahn wird es ein neues Bebauungsplanverfahren (NF 75) geben. Hier soll eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe entstehen. Ein neuer Zugang zur S-Bahnhaltestelle Neugraben entsteht bis 2022 am westlichen Ende der Bahnsteige, der Endausbau der Straßen erfolgt sukzessive. Seit einigen Wochen wird entlang der Bahnstrecke ein Schacht vorangetrieben. "Bei dem hier angesprochenen „Schacht“ handelt es sich um die Baugrube für erforderliche Leitungsumlegungen der Wasserver- und -entsorgung. Als vorbereitende Arbeiten für den neuen S-Bahnzugang wurden diese Umlegungen notwendig. Hierbei handelt es sich um zwei Schmutzwassertransportleitungen der Hamburger Stadtentwässerung AöR (Durchmesser 70 und 35 cm) sowie eine Trinkwassertransportleitung der Hamburger Wasserwerke GmbH (Durchmesser 50 cm)", teilte IBA-Pressesprecher Arne von Maydell auf Nachfrage mit.
Risikobewusstsein hoch halten
Senioren-Union: Corona-Test bei Einreise
Rückreisende Urlauber aus Gebieten, in denen eine hohe Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, dürfen aus Sicht der Senioren-Union in Harburg nicht zu einer neuen Gesundheitsgefahr für die Menschen in Deutschland werden. „Wir sollten darüber nachdenken, ob Heimkehrer aus besonders belasteten Regionen nicht allgemein bei der Einreise einen Corona-Test ablegen müssen“, sagte die Harburger Kreisvorsitzende der Senioren-Union der CDU, Birgit Przybylski. Denn: „Es geht darum, eine zweite Ansteckungswelle zu verhindern.“
In diesem Zusammenhang kritisierte Birgit Przybylski auch das ungezügelte Verhalten einer Reihe von Urlaubern, die Abstandsregeln und Maskenpflicht bewusst missachtet hatten. „Für den Fall, dass das Virus sich in bestimmten Urlaubsregionen breitmacht, müssen Heimkehrer vermehrt getestet werden und ggf. auch mit einer Quarantäne rechnen“, erwartet Przybylski und unterstützt damit die Überlegungen der Bundesregierung. „Bis Impfungen möglich sind, muss das Risikobewusstsein auch bei uns weiter anhalten und die Maskenpflicht bleibt unverzichtbar. Gerade wir Älteren sollten dabei Vorbild sein“, so die Kreisvorsitzende.